1.1.3 Eigentum

Derzeit ist das Eigentum ungleich verteilt, sodass einzelne Personen und Unternehmen Medien und Politik kontrollieren können. Das Privateigentum gefährdet die Demokratie und die Freiheit und Gleichheit der Menschen. Die Gemeinwohl-Ökonomie möchte diese Problematiken umgehen, sodass eine ethische und trotzdem liberale Marktwirtschaft entsteht.

Negative Rückkopplung

Der Kapitalismus ist ein positiv rückgekoppeltes System, sodass die reiche Elite immer reicher wird. Diese Rückkopplung der Bildung einer finanziellen Elite könnte durch verschiedene Maßnahmen unterbunden werden. Es könnte die Einkommensungleichheit, das Privatvermögen und das Unternehmensvermögen in privater Hand begrenzt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Erbrecht neuzugestalten und die mögliche Erbmasse zu limitieren.

Relative Begrenzung der Einkommensungleichheit

Eine sehr starke Einkommensungleichheit wird weder Leistung noch Verantwortung fördern. Die Reichen werden hierdurch nicht glücklich, sondern gierig und die Armen fühlen sich minderwertig. Zudem wird Aggression und Kriminalität ansteigen, Stress und Krankheiten werden gefördert. In der Gemeinwohl-Ökonomie soll ein demokratischer Wirtschaftskonvent mögliche Grenzen einer Einkommensungleichheit erarbeiten. Hierbei wird nur das Arbeitseinkommen und die Einnahmen aus Vermietung betrachtet, da es kein Kapitaleinkommen mehr gibt. Hierbei wird auch ein Mindestlohn definiert, der ein menschenwürdiges Leben ermöglichen soll.

Begrenzung der Privatvermögen

Der Wirtschaftskonvent soll nicht nur die Begrenzung des Einkommens, sondern auch eine Obergrenze des Privatvermögens festlegen.

Demokratisierung von Großunternehmen

Global agierende Unternehmen haben heutzutage mehr Einfluss als manche Regierungen. Die Unternehmen werden von einer kleinen Zahl von Privatpersonen gelenkt, ohne demokratischen Einfluss. Unternehmen sollen anhand ihrer Größe eine Demokratisierung erfahren. So könnten z.B. kleine Unternehmen bis 250 Beschäftigen weiterhin in privater Hand bleiben. Ab 250 Beschäftigten erhalten die Mitarbeiter 25% der Stimmrechte. Bei steigender Größe der Belegschaft wird das Unternehmen weitergehend demokratisiert. Zudem könnte große Unternehmen durch ein regierungsunabhängiges regionales Wirtschaftsparlament geführt werden, welches direktdemokratisch gewählt wird.

Mitarbeiterbeteiligung

Es wird angestrebt, dass möglichst viele Menschen Eigentum an den Unternehmen gelangen und so die Unternehmen steuern können und zwangsläufig das Verlustrisiko gemeinsam tragen. Z.B. können den Mitarbeitern Mitarbeiterfonds übertragen werden.

Gewinnbindung an das Unternehmen

Die Gewinnausschüttung des Unternehmens an den Gründer soll mit steigenden Beitrag anderer Menschen am Unternehmenserfolg abnehmen. Somit wird nach einiger Zeit jeder Gewinn in Investitionen fließen müssen.

Begrenzung des Erbrechts, Generationenfonds und demokratische Mitgift

Das uneingeschränkte Erbrecht führte dazu, dass das Startkapital in privater Hand sehr ungleich verteilt war. Die Gemeinwohl-Ökonomie sieht eine Erbmasse bis zu einem bestimmten Betrag als steuerfrei an. Darüber hinaus soll die Erbmasse in einen öffentlichen Generationenfonds eingespeist werden und zu gleichen Teilen an die nachfolgenden Generationen verteilt werden. Somit wird ein großes konzentriertes Vermögen zerkleinert auf die breite Masse.

Immobilien

Immobilien können innerhalb dieses Freibetrages auch vererbt werden. Wenn die Immobilie einen höheren Wert hat, so könne man diese mit mehreren Erben weiterhin besitzen, ohne dass die Immobilie dem Generationenfonds zugeführt wird.

Vererbung von Unternehmen

In der Bundesrepublik Deutschland können derzeit Unternehmen steuerfrei an die Erben vererbt werden, ungeachtet derer Qualifikation. In der Gemeinwohl-Ökonomie wird es vermieden, dass riesige Unternehmen in einzelnen privaten Händen gehalten werden, sondern auf die breite Masse verteilt werden. So könnten z.B. bei Aktiengesellschaften Anteile bis zu der definierten Größe weiter vererbt werden, darüber hinaus werden die Anteile dem Generationenfonds zugeführt. Bei Familienunternehmen wird dieser mögliche Erbbetrag deutlich angehoben auf z.B. zehn Millionen Euro. Die weiteren Firmenanteile können an die Belegschaft verteilt werden und an ausgewählte Nichtfamilienmitglieder bis zu einer Obergrenze verteilt werden. Die Erben müssten sich verpflichten z.B. mindestens drei Jahre in dem Betrieb zu arbeiten.

Dem Menschen werden heute nur zwei Möglichkeiten geboten. Zum einen der Verkauf der eigenen Arbeitskraft (strukturelle Sklaverei) und zum anderen ein eigenes erfolgreiches Unternehmen zu gründen. Im Kapitalismus verdient der Kapitalgeber an dem Mehrwert der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Somit ist dies ein unfreies und ausbeuterisches System. Gerechter wäre es, wenn alle Arbeitenden und Geldgebenden betriebliche Entscheidungsgewalt beherrschen. Die Erträge unter allen Arbeitenden aufgeteilt werden, die Firmenanteile an möglichst viele verteilt werden. Somit tragen alle das unternehmerische Risiko und müssen Verantwortung übernehmen. Es müssen aber nicht zwangsläufig alle Arbeitenden diese Verantwortung übernehmen, aber die Möglichkeit sollte bestehen.

Schenkung

Es wird in der Gemeinwohl-Ökonomie einen Schenkungsfreibetrag eingeführt, ähnlich dem Erbfreibetrag, bei dem bis zu dem festgelegten Betrag Finanzmittel übertragen werden können.

Demokratische Allmenden

Die dritte Kategorie des Eigentums in der Gemeinwohl-Ökonomie ist das öffentliche Gemeinschaftseigentum. Dies könnten z.B. die Bahn, die Post, Bildungseinrichtungen, Stadtwerke, Kindergärten und Banken sein. Dieses Eigentum könnte durch ein direkt gewähltes Leistungsgremium aus Vertretern des Staates, der Belegschaft, der Nutzer, Gender-Beauftragten und einem Zukunftsanwalt verwaltet werden. Klassische Staatsunternehmen, welche ausschließlich durch den Staat kontrolliert werden, wird es somit nicht mehr geben. Das Daseinsvorsorgekonvent definiert das öffentliche Gemeinschaftseigentum und bestimmt die Spielregeln für die Organisation.

Eigentum an Natur

In der Gemeinwohl-Ökonomie soll der Bürger ein Eigentum an Grund und Boden besitzen. Die Bürger, welche es für konkrete Nutzungszwecke benötigt, wird ein Anteil kostenlos zur Bewirtschaftung überlassen. Demzufolge entfällt die Grundsteuer für den primären Sektor. Bei einer besonders ökologischen Nutzung der Fläche wird dem Bauern mehr Fläche zugeteilt werden.

Für den privaten Wohnraum könnte ein Anteil an die einzelnen Parteien durch die Gemeinden zugeteilt werden. Jedem Mensch steht grundsätzlich das Recht auf Wohnfläche zu bis zu einer Obergrenze an qm. Diese Fläche wird dann zu einem festgelegten qm-Preis erworben.

Eine extreme Ungleichverteilung an Immobilien wird hiermit umgangen.

Freiheit und Gleichheit

Das Eigentumsrecht wird auf ein für ein gutes Lebens nötiges Eigentum begrenzt, da sonst die Freiheiten anderer Menschen gefährdet werden.

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